Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Antragsberechtigt sind alle Personen, die einen ausländischen Bildungsnachweis haben und darlegen, eine entsprechende Beschäftigung im Inland ausüben zu wollen. Es sollen einfache und transparente Verfahren geschaffen werden: Vorgesehen ist eine Entscheidungsfrist der Behörde von drei Monaten ab Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen. In bestimmten Fällen, beispielsweise, wenn Gutachten eingeholt werden müssen, kann diese Frist verlängert werden. Die Bundesregierung plant zur Information der Anerkennungssuchenden u. a. eine Hotline und eine umfangreiche Datenbank.
Das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen wird am 01. April 2012 in Kraft treten.
Für die Umsetzung in Bayern, für das federführend für die Bayerische Staatsregierung das Bayerische Arbeit- und Sozialministerium zuständig ist, wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe gebildet. Diese erarbeitet u. a. derzeit - in enger Abstimmung mit den anderen Bundesländern - ein Landesgesetz für die landesrechtlich geregelten Berufe.
Informationsportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (www.anerkennung-in-deutschland.de)
Informationsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (www.bq-portal.de)
Eine Beratung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens ist durch das IQ-Netzwerk möglich (http://netzwerk-iq.de/482.html)
Stand: 14. Februar 2012

